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Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) haben die Schwierigkeiten in der Berechung von Drittmittelprojekten erkannt, analysiert und abgestellt

Veröffentlicht am: 16. Juli 2018

In der heute vom Rechnungshof BW veröffentlichten Denkschrift wird das Ergebnis der umfassenden Prüfung von Drittmittelprojekten an elf HAW für den Zeitraum 2013 – 2017 vorgestellt.

In der Denkschrift werden verschiedene Fehlerquellen bei der Vergabe von Forschungszulagen an besonders leistungsstarke Professorinnen und Professoren thematisiert.

Die Möglichkeit der Gewährung von Forschungszulagen wurde innerhalb der W-Besoldung durch den Gesetzgeber geschaffen, um Forschung in enger Kooperation mit wirtschaftlichen Partnern unter dem Dach der Hochschulen zu ermöglichen. Das liegt im Interesse des Landes und soll den gesetzlichen Auftrag der HAW stärken, die Wissenschaft nahe an der beruflichen Praxis zu betreiben und eng mit der regionalen Wirtschaft zusammenzuarbeiten.

Forschungszulagen können grundsätzlich nur aus privaten Drittmitteln bezahlt werden. Es handelt sich also nicht um eine Leistungshonorierung aus Steuergeldern. Im Gegenteil, die zusätzlich eingeworbenen Mittel entlasten den Hochschul- und damit den Landeshaushalt. Der Mittelgeber muss mit der Vergabe einer Zulage einverstanden sein und die Zulage muss in der Projektkalkulation vorgesehen sein.

Bei der Vergabe dieser Zulagenart sind in den letzten Jahren formale Fehler gemacht worden. Diese sind nach mehreren verschiedenen Fehlertypen zu differenzieren, in der Mehrzahl handelt es sich um formale Fehler im Umsetzungsprozess. Dies stellt weder die Leistung der Professorinnen und Professoren in Frage, noch ist daraus ein finanzieller Schaden für das Land erwachsen.

Die HAW gehen nach den Prüfungen davon aus, dass nach der Behebung der formalen Fehler nur ein kleiner Anteil von Fällen bleiben wird, bei dem es zu einzelnen Rückforderungen bereits ausbezahlter Zulagen kommen könnte. Gleichwohl wurde durch die betroffenen Projekte und die Anwendung der Forschungszulagen ein Überschuss für die Hochschulen und für das Land Baden-Württemberg erwirtschaftet. Daher ist es keine Alternative, solche Projekte nicht durchzuführen.

Der Anspruch der HAW und des Ministeriums ist, dass jedes einzelne Drittmittelprojekt korrekt abgewickelt wird. Dazu wird in enger Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium jeder Fall individuell geprüft und aufgearbeitet. Die inzwischen vom Ministerium herausgegebenen Handreichungen werden dazu beitragen.

Die aus Mitteln Dritter finanzierte Forschung an den HAW im Land wächst Jahr für Jahr um einen zweistelligen Prozentbetrag. Sie ist für das Selbstverständnis, die Funktionalität, die Qualität sowie die Aktualität der Lehre der HAW von elementarer Bedeutung. Das dynamische Wachstum der Forschungs- und Transferleistungen der HAW und ihr Bedeutungsgewinn als Innovationspartner der Wirtschaft erfolgte parallel zum Ausbau ihrer Studienplätze. Die Entwicklung der finanziellen und personellen Ausstattung der Hochschulart konnte mit dieser erfreulichen Dynamik bei weitem nicht mithalten. Im Interesse einer rechtssicheren und sorgfältigen Verwaltung muss hier dringend nachgesteuert werden. Wissenschaftsministerin Bauer hatte letzte Woche eine Stärkung der HAW in diesem Bereich gemeinsam mit der Einführung neuer Kontrollmechanismen angekündigt.