Finanzierung / Versicherung

Versicherung

Krankenversicherung mehrweniger

Ein wichtiger Punkt ist die studentische Krankenversicherung. Sie müssen sich für die Zeit Ihres Studiums studentisch gesetzlich krankenversichern. Bitte melden Sie sich dazu bei einer gesetzlichen Krankenversicherung an bzw. wenn Sie bisher auch schon gesetzlich versichert sind, lassen Sie Ihre Versicherung entsprechend anpassen. Die Krankenkasse übermittelt Ihre Versicherungsbestätigung ab 01.01.2022 digital an die Hochschule (mit entsprechender zeitlicher Verzögerung) Sie brauchen keine Meldebögen mehr einzureichen. Im Gegenzug übermittelt die Hochschule folgende Daten an die Krankenkasse: Datum der Einschreibung/Exmatrikulation.

Sollten Sie die gegenüber Ihrer Krankenkasse bestehende Verpflichtung gem. § 254 SGB V nicht erfüllen, droht die Exmatrikulation gem. § 62 Abs.2 Nr. 5 Landeshochschulgesetz (LHG). Die Meldung über Zahlungsverzug der Krankenkasse wird ebenfalls automatisch digital an die Hochschule übermittelt, ebenso wie ein nicht mehr bestehender Zahlungsverzug.

Wichtig:

Sollten sie privat krankenversichert sein, müssen sie sich von einer gesetzlichen Krankenversicherung von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen.

Versicherungsschutz über das Studierendenwerk mehrweniger

Für Studierende der vom Studierendenwerk betreuten Hochschulen hat das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim diverse Versicherungen abgeschlossen, damit Sie auf dem Weg zur Hochschule oder nach Hause sowie in den Einrichtungen des Studierendenwerks und der Hochschule ausreichend versichert sind.

Finanzierung

Ein weiteres wichtiges Thema vor und während dem Studium ist dessen Finanzierung. Deswegen sollten Sie sich schon rechtzeitig Gedanken über die Studienfinanzierung machen. Für Studierende gibt es eine Vielzahl von Geldquellen und Sparmöglichkeiten die genutzt werden können.

Einige Beispiele haben wir unten aufgeführt.

BAföG mehrweniger

Bei entsprechenden Voraussetzungen werden Beihilfen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - gewährt.

Nähere Auskunft erhalten Sie über das Studierendenwerk Tübingen (https://www.my-stuwe.de/bafoeg/tuebingen/) oder direkt beim  

Amt für Ausbildungsförderung
BAföG-InfoPoint
Listplatz 1
72764 Reutlingen

Beratung an der HFR wird einmal im Semester angeboten.

Stipendien mehrweniger

Es besteht die Möglichkeit das Studium oder zumindest Teile des Studiums (z.B. Auslandssemester) über ein Stipendium zu finanzieren. 

Informationen hierzu bieten die jeweiligen Stiftungen an. 

Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studierende. Ausschlaggebend sind sehr gute Noten und starke Persönlichkeiten. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden mit je 300 € im Monat unterstützt. 150 € zahlen private Förderer und 150 € steuert der Bund zu.

Studienstiftung des deutschen Volkes
Unter dem Motto „Stipendium für dich!“ werden engagierte und leistungsstarke Studierende gesucht.
Studierende aus dem 1. und 2. Semester können sich eigenständig für ein Stipendium der Studienstiftung bewerben.
Anmeldung zum Auswahltest: 11. Januar – 15. Februar
Die Testbesten werden zum Auswahlseminar eingeladen. In persönlichen Gesprächen und in Diskussionsrunden werden die Bewerber*innen ausgewählt.
Die Studienstiftung ist das größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen: https://www.studienstiftung.de/selbstbewerbung.html

Aufstiegsstipendium - Studierende mit Berufserfahrung
Wenn Studierende nach einer Berufsausbildung noch Lust auf ein Studium haben, dann kann das Aufstiegsstipendium interessant sein. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und mehrjähriger Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist einkommensunabhängig.
Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium. Auf der Webseite gibt es kurze Erklärvideos und die Daten für eine telefonische Beratung.
Bewerbungen sind bereits vor Beginn des Studiums und bis zum Ende des zweiten Semesters möglich.

Auslandsstipendien
Für Studienaufenthalte im Ausland kann man ebenfalls Unterstützung  beantragen. Genauere Informationen hierzu unter International.

Weiterführende Links zur Stipendiensuche: 

Kindergeld mehrweniger

Für ein 18 Jahre altes Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, wenn es sich im Studium befindet.

Studiengebühren mehrweniger

Die Studiengebühren für alle Studiengänge an den Hochschulen in Baden-Württemberg wurden für EU-Bürger abgeschafft.

Studiengebühren für international Studierende und für ein Zweitstudium ab Wintersemester 2017/2018

Fördermöglichkeiten speziell für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen mehrweniger

Die Initiative "barrierefrei-studieren" hilft Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen bei der Suche nach Fördermöglichkeiten.

Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim

T. +49 7071/29-73830
F. +49 7071/29-3836
M.info@dont-want-spam.sw-tuebingen-hohenheim.de