Studium im Ausland

Studierende, die während ihres Studiums ein Auslandssemester absolvieren möchten, um ihre fachlichen und personalen Kompetenzen in einem internationalen Umfeld zu erweitern sowie ihre spätere berufliche Aussichten zu verbessern, werden durch die HFR, insbesondere durch die Verantwortlichen der einzelnen Studiengänge und das Akademische Auslandsamt der HFR, beraten und unterstützt. Bei den B.Sc.-Studiengängen bietet sich insbesondere das 3. oder 4. Semester, bei den M.Sc.-Studiengängen das 2. (SENCE) bzw. 3. Semester (ReBa) für ein Auslandsstudium an. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, Ihren Auslandsaufenthalt erfolgreich zu planen.

Individuelle Beratung

Einen möglichen Auslandsaufenthalt sollten Sie immer mit der/dem Verantwortlichen der einzelnen Studiengänge und den Ansprechpersonen im Akademischen Auslandsamt koordinieren.

Anerkennung / Anrechnung von Leistungspunkten

Die Lissabon Konvention regelt die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sowie Studien-Teilleistungen. Grundsätzlich werden die von Ihnen im Ausland erworbenen vergleichbare Leistungen an der HFR anerkannt.
Erstrebenswert ist es, möglichst viele Leistungspunkte an der von Ihnen besuchten ausländischen Hochschule zu erwerben, um ein Überschreiten der Regelstudienzeit zu vermeiden. Einzelne, nicht im Ausland angebotene (Teil-) Module können Sie nacharbeiten. Planen Sie dies rechtzeitig mit den zuständigen StudiengangleiterInnen sowie den Fach- oder Modulverantwortlichen.

Learning Agreement

Durch ein vorab geschlossenes Learning Agreement zwischen Ihnen, der Heimathochschule/entsendende Einrichtung (an der HFR der/die StudiengangsleiterIn) und der Gasthochschule/aufnehmende Einrichtung ist eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungspunkte gewährleistet.

Studium an einer Partnerhochschule

Wählen Sie eine geeignete Partnerhochschule für Ihren Studiengang aus.

Lesen Sie die Erfahrungsberichte ehemaliger Austauschstudierender.  

Informieren Sie sich frühzeitig über passende Kurse und Semesterzeiten an der Partnerhochschule. Die fachliche Beratung und Information von Studierenden, die im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren wollen, liegen bei den Verantwortlichen der einzelnen Studiengänge. Besprechen Sie mit diesen die ausgewählten Kurse und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen.

Nach diesem Gespräch füllen Sie das Learning Agreement/ Lernvereinbarung aus, lassen es von den StudiengangsleiterInnen unterschreiben und geben das unterschriebene Formular im Akademischen Auslandsamt Südflügel Raum 24/2 ab.

In der Regel bewerben Sie sich anschließend online über die Homepage der ausgewählten Partnerhochschule.

Studium als Freemover

Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, mit der die HFR keine Kooperation unterhält, können Sie sich als Free Mover an der ausgewählten Hochschule bewerben. Informieren Sie sich auf der Homepage über Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren für Free Mover. Informieren Sie sich über die weiteren Schritte im International Office Südflügel Raum 24/2 bei Frau Münch.

Vor dem Auslandaufenthalt

Haben Sie eine Zusage für einen Studienplatz an der Partnerhochschule erhalten, nehmen Sie wie gewohnt an der Rückmeldung an der HFR teil und informieren die Studierendenverwaltung über das Auslandssemester.

Visum

Wenn Sie außerhalb der EU studieren, kümmern Sie sich rechtzeitig um ein Visum. Informieren Sie sich auf den Webseiten der jeweiligen Botschaft oder des Konsulats. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts unter Länderinformationen.

Versicherungsschutz

Es besteht die Möglichkeit über die Gruppenversicherung des DAAD eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Krankenversicherung in der EU: In der Regel sind Sie im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens zu den landesüblichen Konditionen versichert. Sie benötigen für den Auslandsaufenthalt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenversicherung erhalten. Für alle anderen Länder müssen Sie eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.

Fremdsprachenkenntnisse

Um an einer Partnerhochschule im Ausland studieren zu können, werden in der Regel Sprachkenntnisse (mindestens B1 Level) gefordert. Für eine Bewerbung an der California State University, USA muss ein ToEFL Test (Test of English as a Foreign Language) absolviert werden und eine bestimmte Punktzahl(Score) erreicht werden. Der ToEFL Test wird mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht.

Verpflichtende Sprachtests bei ERASMUS Förderung

Die Europäische Kommission stellt für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) einen Online-Sprachtest zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren.

Nach der Rückkehr aus dem Ausland

Erfahrungsbericht
Studierende die ein Baden-Württemberg-Stipendium erhalten, füllen den Bericht online im Portal BWS-World aus. Studierende die eine ERASMUS Förderung erhalten, füllen den Bericht online im Portal Mobility Tool der EU bis spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme aus.

Zeugnis/Transcript of Records
Wenn Sie an einer Partnerhochschule studiert haben, wird Ihr Zeugnis/Transcript of Records in der Regel an das Akademische Auslandsamt der HFR geschickt. Nach Eingang des Zeugnisses werden Sie per E-Mail informiert, dass Sie das Zeugnis im Akademischen Auslandsamt abholen können. Legen Sie das Zeugnis zusammen mit dem Formular „Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen“ dem/der StudiengangsleiterIn vor.

Alle aktuellen Formulare finden Studierende der HFR auf unserer ILIAS-Lernplattform - Infos aus der Verwaltung - Akademisches Auslandsamt. https://ilias.hs-rottenburg.de/ 

Weitere Informationen und Downloads

Bei Fragen wenden Sie sich an:  

Tanja Münch
ERASMUS-Hochschulkoordinatorin - Akademisches Auslandsamt
T. +49 7472/951-285
muench@dont-want-spam.hs-rottenburg.de   

Sonja Fehr 
Betriebsleitung Akademisches Auslandsamt
T. +49 7472/951-208 
fehr@dont-want-spam.hs-rottenburg.de 

Sonja Fehr (derzeit in Elternzeit)
Dipl.-Ing. (FH) Sonja Fehr (derzeit in Elternzeit)

Betriebsleitung Akademisches Auslandsamt

T. +49 7472/951-208
F. +49 7472/951-200
M.fehr@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 024.2, Südflügel

Tanja Münch
Tanja Münch

Akademisches Auslandsamt, Betreuung Incomings, Auslands-BAföG

T. +49 7472/951-285
F. +49 7472/951-200
M.muench@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 024.2, Südflügel