Prüfungen
- Bachelorstudiengänge
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Prüfungen finden in der Regel in einem Prüfungskorridor von ca. 2 bis maximal 4 Wochen nach Vorlesungsende des jeweiligen Semesters statt .
Alle wichtigen Informationen dazu werden Ihnen zu Beginn Ihres Studiums vermittelt. Außerdem wird Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung ausgehändigt, in der Sie alle Regelungen zu diesem und anderen wichtigen Themen finden.
Die Einschreibung in ein Fachsemester gilt als Anmeldung zu den diesem Semester zugeordneten Studien- und Prüfungsleistungen. Eine Abmeldung ist bis zu einer Frist (s.u.) möglich, empfiehlt sich aber nicht immer. Im Studierendensekretariat werden Sie dazu gerne persönlich beraten.
Die Teilnahme an Prüfungen ist nur mit Vorlage des Studierendenausweises oder ersatzweise einem Lichtbildausweis möglich.
Wichtige Hinweise zum Thema Prüfung mehrweniger
- Anmeldung zu Prüfungen
1.1 Automatisch
zu allen regulär im Semester stattfindenden Prüfungen
1.2 Mit Formular bis zur Frist
zu außerplanmäßigen Wiederholungsprüfungen - Rücktritt von Prüfungen
2.1 Ohne Angabe von Gründen
durch Abmeldung bis zur Frist mit Formular
Vorsicht: Sie haben dann Fristüberschreitungen (s. Kapitel 5.1) evtl. selbst zu vertreten. Wir empfehlen deshalb keine Abmeldung im 1.+2. Semester!
2.2 Aus triftigem Grund
Triftige Gründe können z.B. sein: Krankheit, Sonstiges
Der Antrag muss unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) gestellt werden
Die vorgebrachten Gründe müssen glaubhaft gemacht werden
Der Rücktritt muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden
Rücktritt aufgrund Krankheit nur mit Formular (s.u.)
Wichtig: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.
Hinweis: Chronische Erkrankungen, Dauerleiden, Prüfungsangst, Prüfungsstress u.Ä. sind im rechtlichen Sinne keine anerkennbaren Rücktrittsgründe!
2.2.1 Vor der Prüfung
…mit Antrag und Begründung (s.o.)
2.2.2 Während der Prüfung
…möglich, wenn die Prüfungsunfähigkeit erst in der Prüfung auftritt oder bekannt wird. Sie erklären dann Ihre Prüfungsunfähigkeit gegenüber dem Prüfer / der Prüferin oder der Aufsicht und begeben sich unmittelbar zum Arzt. (Antrag und Glaubhaftmachung mit Formular s.o.)
2.2.3 Nach der Prüfung
…nur bei verdeckter / unerkannter Prüfungsunfähigkeit möglich. Nachweis durch Formular und ärztliches Gutachten. Insbesondere für einen Rücktritt nach Bekanntgabe des Ergebnisses (z.B. in Verbindung mit einem Härtefallantrag, s. Kapitel 4) liegen die Anforderungen an die Begründung und Glaubhaftmachung (Formular+Gutachten) damit sehr hoch. - Wiederholung von Prüfungsleistungen
3.1 Wiederholungsmöglichkeiten
Eine Wiederholung für jede Prüfung
Drittversuch für zwei Prüfungen im Grundstudium
Drittversuch für insgesamt maximal drei Prüfungen im gesamten Studium
Kein Drittversuch bei Praxissemester und Bachelorarbeit
3.2 Termin
3.2.1 Reguläre Wiederholungsprüfung
…zum nächsten regulär angebotenen Termin (z.B. Prüfung des Wintersemesters im nächsten Wintersemester; Ausnahme: Praxissemester)
3.2.2 Außerplanmäßige Wiederholungsprüfung
…auf Antrag in jedem Semester (Ausnahme: z.B. vegetationsbedingte Einschränkungen) - Härtefallantrag
Genehmigung eines Drittversuchs durch den Prüfungsausschuss (§14 Abs. 7 StuPO) Voraussetzungen:
1) der Nachweis einer nicht selbst zu vertretenden, außergewöhnlichen Behinderung in der Wiederholungsprüfung (s. Kapitel 2.2.3)
2) die bisherigen Studienleistungen lassen einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erwarten
3) der Antrag wurde unverzüglich (Innerhalb von drei Tagen) nach Bekanntgabe der Note in RoSi gestellt
Hinweis: es gibt keinen Viertversuch (vgl. Kapitel 3.1)! Härtefallantrag nur bei nicht bestandenem Zweitversuch möglich - Erlöschen des Prüfungsanspruchs
5.1 bei Fristüberschreitung
nach § 6 Abs. 3 StuPO i.V.m. § 32 Abs. 5 LHG gelten folgende Fristen für die Erbringung von Prüfungsleistungen:
1) Prüfungen des 1. Semesters müssen im darauf folgenden Wintersemester erbracht sein
2) Prüfungen des 2. Semesters müssen im darauf folgenden Sommersemester erbracht sein
3) Prüfungen des Hauptstudiums müssen spätestens 10 Semester nach Studienbeginn erbracht sein
Ausnahme: Sie haben die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten
5.2 bei endgültig nicht bestandener Prüfungsleistung
nach § 32 Abs. 5 Satz 2 LHG - Rückstufung
Sie dürfen Prüfungen des Hauptstudiums nur ablegen, wenn Sie aus dem Grundstudium höchstens 4 offene Leistungen haben (§ 23 Abs. 1 Satz 2 StuPO)
Konsequenz: Ab 5 offenen Leistungen werden Sie automatisch nach dem 2. Semester in das 1. Semester zurückgestuft
Vorsicht: Das bedeutet keine Fristverlängerung der in § 6 Abs. 3 StuPO festgesetzten Fristen (s. Kapitel 5.1)! - Abgabefristen für Studienarbeiten/Referaten u.ä.
Terminsetzung durch Dozent: Abgabe bis zum vereinbarten Termin
Keine Terminsetzung vom Dozenten: Abgabefrist ist der letzte Tag im Semester (28./29.2. bzw. 31.8.) Vorsicht: verspätet abgegebene Leistungen müssen mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden (§ 12 Abs. 1 StuPO) - Anerkennung von Prüfungsleistungen
Bis zur Frist vor der entsprechenden Prüfung: Formular (s.u.) mit entsprechenden Nachweisen und Genehmigung vom betreffenden Fachdozenten an das Prüfungsamt
Keine Frist bei Anerkennung von Wahlpflicht‐/Zusatzfächern - Prüfungseinsicht
Recht auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen besteht innerhalb eines Jahres nach Ablegen der Prüfungsleistung; Antrag mit Formular (Homepage) im Studierendensekretariat abzugeben Terminvereinbarung mit dem betroffenen Dozenten
Wichtige Termine und Fristen mehrweniger
- Abmeldung von regulären Prüfungsleistungen:
Im Winter-/Sommersemester bis Tag vor der Prüfung.
Anträge samt Nachweisen beim Prüfungsamt abgeben. - Anerkennung von Prüfungsleistungen / Antrag auf Nachteilsausgleich / Anmeldung für nicht regulär angebotene Prüfungen / Wiederholungsprüfungen:
Im Wintersemester bis 30. November.
Im Sommersemester bis 30. April.
Achtung: Es handelt sich hierbei um eine Ausschlußfrist! Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich! - Meldung über Auslandsaufenthalt mit Prüfungsabmeldung:
Im Wintersemester bis Vorlesungsende WiSe.
Im Sommersemester bis Vorlesungsende SoSe.
Formulare
- Formular: Prüfungsanmeldung | PDF (79 KB)
- Formular: Prüfungsabmeldung | PDF (128 KB)
- Formular: Prüfungsunfähigkeit | PDF (101 KB)
- Formular: Anerkennung Prüfungsleistungen | PDF (30 KB)
- Formular: Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen | PDF (47 KB)
- Formular: Anerkennung Zusatzfach | PDF (32 KB)
- Formular: Prüfungseinsicht | PDF (39 KB)
- Formular: Anerkennung außerhochschulischer Kompetenzen | PDF (188 KB)
Infoseite der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - „AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium“ mehrweniger
StuPo / Modulhandbuch mehrweniger
Prüfungstermine
Bitte laufende Änderungen beachten! Prüfungstermine - Schriftliche Prüfung
Prüfungstermine - Mündliche Prüfungen
- Anmeldung zu Prüfungen
- Masterstudiengänge
-
Bitte laufende Änderungen beachten! M.Sc. Forstwirtschaft mehrweniger
PRÜFUNGSTERMINE
M.Sc. Ressourceneffizientes Bauen mehrweniger
PRÜFUNGSTERMINE
M.Sc. Sustainable Energy Competence - SENCE mehrweniger
Informationen zu SENCE Prüfungsleistungen
- Modulprüfungen 1. Semester:
Prüfungsvorleistungen (PVL) für Modul 1.1, Modul 1.3 und Modul 1.4 finden in den Fächern Ressourcenmanagement, Thermodynamik und EnEV statt. Das Bestehen dieser Vorprüfungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an den entsprechenden Modulprüfungen. Diese werden nicht bewertet.
Die Modulprüfungen für Modul 1.1, Modul 1.3 und Modul 1.4 im ersten Semester setzen sich jeweils aus drei Prüfungsteilen zusammen, davon werden zwei bekannt gegeben, der dritte Prüfungsteil variiert und bleibt bis zum Prüfungstag unbekannt.
Jeder Prüfungsteil wird in den Notenschritten gemäß § 11 (1) StuPO bewertet. Die Modulnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Einzelbewertungen, wobei diese unterschiedlich gewichtet werden.
Eine Modulprüfung ist mit mindestens 4,0 bestanden. Wird die Modulprüfung nicht bestanden, so muss diese wiederholt werden.
Die Prüfungsleistung für Modul 1.2 setzt sich aus einer Präsentation und aus einem Bericht zusammen. Die Einzelbewertungen werden gleich gewichtet. - 2. Semester:
Bei den Prüfungsleistungen im 2. Semester handelt es sich um zwei Studienarbeiten und in Modul 2.3 um die Präsentation der ersten Studienarbeit im Rahmen einer mehrtägigen Lehrfahrt, dem sog. ersten Statusseminar (Mai/Juni). - 3. Semester:
Die Prüfungsleistung für Modul 3.1 setzt sich zusammen aus einer mündlichen Prüfung von 20 min und der Präsentation der zweiten Studienarbeit im Rahmen des zweiten Statusseminars (Oktober). Die Einzelbewertungen werden gleichgewichtet. Die mündliche Prüfung in Kleingruppen hat alle Studienarbeiten des 2. Semesters.
Die schriftliche Modulprüfung für Modul 3.2 setzt sich aus zwei Prüfungsteilen zusammen (Mathematische Modellbildung / Simulationen - TRNSYS). Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Prüfung ist das Bestehen der Prüfungsvorleistung in Form eines Berichtes im Fach Mathematische Modellbildung, dessen Bewertung in die Gesamtbewertung für das Modul 3.2 eingeht. Im Teilbereich – Simulationen – werden neben der schriftlichen Prüfung auch Arbeitsproben gefordert. Die Bewertungen der Modulteile werden jeweils zur Hälfte gewichtet. Die Prüfungsleistungen für Modul 3.3 und Modul 3.4 sind schriftliche Berichte. - 4. Semester:
Das Masterstudium schließt mit der Masterthesis. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung. Von den beiden Betreuern der Arbeit werden die schriftliche Arbeit und die Verteidigung der Arbeit (Präsentation max. 30min + mündliche Prüfung) bewertet.
Weitere Informationen zu den wissenschaftlichen Arbeiten finden sich auf den Homepages der beteiligten Hochschulen.
- Modulprüfungen 1. Semester: