Lehrjagd & Lehrgewässer

Lehrjagd 

Zur jagdpraktischen Ausbildung steht der Hochschule ein Lehrjagdrevier mit einer Fläche von ca. 1240 ha zur Verfügung, die sich zu ca. 900 ha aus Wald und ca. 340 ha aus Feld zusammensetzt. Die Hochschule selbst liegt am Rande des Waldgebietes Rammert, ist vom Lehrrevier umgeben und verfügt über eine modern ausgestattete Wildkammer. Die jährliche Strecke der Hauptwildarten beläuft sich auf 90 Stück Rehwild und ca. 40 Stück Schwarzwild.

Die Studierenden können im Revier jagdpraktische Erfahrungen sammeln und auch zur Jagd gehen, sofern sie bereits einen Jagdschein besitzen und sich zur Jagd angemeldet haben.

HFR-Revierwelt

Smartphone mit geöffneter HFR-Revierwelt-APP

Die Hochschule setzt zur Verwaltung des hochschuleigenen Jagdreviers eine internetgestützte Software mit dem Namen „Revierwelt“ der Revierwelt Media GmbH ein. Die Jagenden können ihre Ansitzreservierung oder Streckenmeldungen per App, Internet, Telefon, SMS oder E-Mail an die Revierwelt senden. Das System verarbeitet die Information und reagiert entsprechend mit einer Bestätigung oder Ablehnung der Ansitzreservierung oder mit der automatisierten Streckenmeldung, damit die Vermarktung des Wildes erfolgen kann.

Hinweis zur Erlangung des Jagdscheines für Studierende im Studiengang Forstwirtschaft mehrweniger

Die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg ist nach §19 der Jägerprüfungsordnung vom 17. Februar 2011 privilegiert, für ihre Studierende des Bachelor-Studiengangs Forstwirtschaft die Prüfung zum Erlangen des Jagdscheins abzunehmen. Die Prüfung ist bestanden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Studierende müssen die Bachelor-Vorprüfung bestehen, d.h. alle Prüfungen der ersten beiden Semester. In diesen regulären Studieninhalten sind die Prüfungen in Zoologie, Wildbiologie, Wildökologie, Jagdwirtschaft und Jagdbetriebslehre enthalten.
  2. Außerdem müssen ein Waffensachkundenachweis erbracht und die Mindestanforderungen im jagdlichen Schießen nachgewiesen werden. Dazu wird ein separater kostenpflichtiger Kurs angeboten.
  3. Und schließlich wird ein Nachweis der jagdpraktischen Ausbildung verlangt. Dazu werden geeignete Angebote im Rahmen der Lehrjagd eröffnet.

Von der Hochschule wird dann eine Bescheinigung ausgestellt mit der beim Landratsamt des Hauptwohnsitzes der Jagdschein beantragt werden kann. Dafür werden außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Versicherungsnachweis benötigt.

Informationen zum Wildverkauf an der HFR

Die Hochschule ist für die Vermarktung des Wildes zuständig, welches in der Regiejagd der Stadt Rottenburg im Rahmen der Jagd erlegt wird.

Lehrgewässer

Der HFR steht zu Ausbildungszwecken ein Abschnitt des Neckars zwischen Rottenburg und Obernau mit einer Länge von ca. 5 km Länge zur Verfügung, der gemeinsam mit dem Bund Rottenburger Fischerfreunde e.V. genutzt wird. Die Flussstrecke gehört der Äschen- und Barbenregion an und besitzt einen ausgewogenen Bestand an Äschen, Forellen, Barben und Weißfischen.

Studierende haben unter folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit zu fischen:

  • Eingeschrieben im Studiengang Fortwirtschaft oder Ressourcenmanagement Wasser
  • Gültiger Jahresfischereischein
  • Erlaubnisschein der HFR, der gegen 10 € Gebühr und Pfand ausgegeben wird
  • Eintrag der Begehungen und Fangergebnisse in den Erlaubnisschein
  • Einhaltung der Regeln zur Nutzung des Fischereigewässers und Mithilfe bei Pflegearbeiten
Göran Spangenberg
Dipl.-Ing. (FH) Göran Spangenberg

Akademischer Mitarbeiter im Studiengang Forstwirtschaft; Ansprechpartner Lehrwald und Ausbildungsjagd

T. +49 7472/951-240
F. +49 7472/951-200
M.spangenberg@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 318, Südflügel

Thorsten Beimgraben
Prof. Dr. Thorsten Beimgraben

Professur für Wildökologie und Jagdwirtschaft

T. +49 7472/951-247
F. +49 7472/951-200
M.beimgraben@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 314, Südflügel

Sprechzeiten

Jederzeit nach Anmeldung (Telefon, E-Mail)