Finanzierung

DAAD PROMOS: Förderung von besonders qualifizierten Studierenden während eines Praxissemester oder der Abschlussarbeit im Ausland. Das PROMOS-Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (BMBF) finanziert. mehrweniger

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Zielgruppe

Bewerben für ein PROMOS- Stipendium können sich regulär eingeschriebene HFR-Studierende in Bachelor- und Masterstudiengängen

  • die ein Praktikum im außereuropäischen Ausland (nicht ERASMUS förderfähig) absolvieren werden. Aufenthaltsdauer: mind. 1,5 Monate max. 6 Monate.
  • die eine Abschlussarbeit im Ausland erstellen. Aufenthaltsdauer: mind. 1 Monat max. 6 Monate.

Gefördert wird ein Auslandsaufenthalt (Praktika und Abschlussarbeiten) bzw. ein Teil des Aufenthaltes mit Teilstipendienraten in Höhe von monatlich 300 bis 500 Euro, abhängig vom Zielland.

Voraussetzungen/ Auswahlkriterien

  • Studienleistung des Studierenden (PROMOS ist ein Leistungsstipendium: Gefördert werden Studierende mit guten bis sehr guten Leistungen)
  • Sprachkenntnisse (die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthalts notwendig sind)
  • Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes für das Studium

Bewerbungsunterlagen

  • Motivationsschreiben/ Bewerbungsanschreiben (Beschreibung des Praktikums- oder Studienvorhabens, max. 1 DinA4 Seite)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über den derzeitigen Stand der Sprachkennnisse
  • Leistungsnachweis/ aktueller Notenspiegel
  • Bestätigung der Praktikumsstelle/ Praktikantenvertrag, bzw. der Hochschule/ Institution an der die Abschlussarbeit geschrieben wird (kann auch nachgereicht werden).
  • Das Bewerbungsformular finden Studierende der HFR auf unserer ILIAS-Lernplattform – Infos aus der Verwaltung – Akademisches Auslandsamt https://ilias.hs-rottenburg.de/ 

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschuss ist der 31. März bzw. der darauffolgende Montag, wenn der 31. März auf ein Wochenende fällt.

Die Bewerbungsunterlagen sind im Akad. Auslandsamt, Frau Münch, Zimmer 024/2, Südflügel einzureichen.

PROMOS und BAföG-Leistungen

Die PROMOS-Förderung muss bei der Auslandsbafög-Stelle angegeben werden. Bei Bezug von Auslandsbafög besteht nur eine Anrechnungsfreiheit von 300 Euro. Die Verrechnung mit den Leistungen des Auslandsbafög erfolgt immer durch die BAföG-Stellen.

Versicherungsschutz für PROMOS-Stipendiaten

Mit dem PROMOS Programm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Für alle Teilnehmer am PROMOS Programm besteht die Möglichkeit über die Gruppenversicherung des DAAD (Kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) einen umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter

Baden-Württemberg-STIPENDIUM: Förderung des internationalen Austauschs von besonders qualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden (nur Studienaufenthalte, kein Praktikum) mehrweniger

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Stipendiengeber ist die Baden-Württemberg Stiftung

Baden-Württemberg-STIPENDIUM

Ziel dieses Programms ist es, den internationalen Austausch von besonders qualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern.

Zielgruppe:

Bachelor und Master

Outgoing students: Inländische Studierende (=alle die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben, ohne Unterscheidung nach Ihrem Herkunftsland) die an einer Partnerhochschule im Ausland studieren wollen.
Incoming students: Studierende ausländischer Partnerhochschulen, die an der HFR einen Studienaufenthalt absolvieren wollen.

Voraussetzungen:

Gefördert werden besonders qualifizierte Studierende mit guten bis sehr guten Leistungen. Neben der Studienleistung sind die soziale und interkulturelle Kompetenz Kriterien für die Auswahl.

Förderbetrag:

Mindestbetrag 500 Euro pro Monat

Förderdauer:

Mindestens 3 Monate, höchstens 11 Monate

Studiengebühren:

Die BW-Stipendiaten sind an den ausländischen Partnerhochschulen von den Studiengebühren befreit.

Bewerbungsunterlagen:

  • Motivationsschreiben / Bewerbungsschreiben, Beschreibung des Studienvorhabens, max. 1 DinA4 Seite
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Immatrikulationsnachweis
  • Leistungsnachweis / aktueller Notenspiegel
  • Nachweis über den derzeitigen Stand der Fremdsprachenkenntnisse

Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende und BAföG:

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist ein begabungs- und leistungsabhängiges Mobilitätsstipendium. Begabungs- und leistungsabhängige Stipendien gelten bis zu einem Betrag in Höhe von 300,00 € im Monat laut BAföG-Gesetz nicht als Einkommen (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) und sind anrechnungsfrei.

Bewerbungsfrist:

Bewerbungen nimmt das Akad. Auslandsamt bis 31. März eines jeden Jahres für das im Herbst folgende Förderjahr entgegen. Wenn der 31. März auf ein Wochenende fällt, gilt der darauffolgende Montag als Stichtag.

Weitere Informationen zu den Leitlinien und Verfahrenshinweisen:

Erasmus+ Studierendenmobilität: Förderung von Studium und Praktikum in 33 Programmländern der EU (Studium und Praktikum) – die Förderung ist leistungsunabhängig. mehrweniger

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Die Bildungsprogramme der EU sind in den letzten knapp 30 Jahren zu wichtigen Instrumenten für die Internationalisierung der deutschen Hochschulen geworden. Die Förderangebote der Programme Erasmus, Erasmus Mundus, Tempus und andere haben die akademische Zusammenarbeit der Hochschulen und die Mobilität ihrer Angehörigen im europäischen Raum und darüber hinaus nachhaltig unterstützt.

Die Leitaktion Mobilität von Einzelpersonen unterstützt die Lernmobilität von Lernenden und Personal: Im Hochschulbereich ermöglicht dies Förderungsmöglichkeiten für Studien-, Lern- und Weiterbildungszwecke.

Wer kann sich bewerben?

Gefördert werden Studierende,

  • die einen Studienaufenthalt in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen (28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei), 
  • die an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
  • die das erste Studienjahr abgeschlossen haben,
  • deren Heimathochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt und die mit der Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen hat.

Was und wer wird gefördert?

Es werden Studienaufenthalte und Praktika im Ausland gefördert. Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren.

Studierende erhalten…

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Studienaufenthalt im Ausland,
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen,
  • eine Befreiung von Studien-, und Verwaltungsgebühren an der Gasthochschule, • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts,
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs (OLS),
  • ggf. Sonderzuschüsse (für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern, für besondere Bedürfnisse).

Graduierte/Absolventen können ebenfalls durch Erasmus+ gefördert werden, wenn...

  • sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländer absolvieren wollen,
  • sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
  • sie durch ihre Heimathochschule innerhalb ihres letzten Studienjahres der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) für eine Förderung ausgewählt wurden,
  • sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
  • das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.

Dauer der Förderung

Ein Erasmus+ Studienaufenthalt kann zwischen drei Monaten und zwölf Monaten dauern. Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:

  • jeweils in Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengängen bis zu zwölf Monate,
  • die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate).

Mindestaufenthaltsdauer

Auslandsaufenthalte werden nur gefördert, wenn der Aufenthalt vor Ort eine Mindestdauer umfasst. Diese beträgt

  • für ein Studium im Ausland 3 Monate (90 Tage)
  • für ein Praktikum im Ausland 2 Monate (60 Tage)

Aufenthalte, deren Dauer unterhalb dieser Mindestdauer liegt, werden nicht gefördert. Bereits ausbezahlte Stipendien werden bei vorzeitigen Abbruch des Aufenthaltes vom DAAD zurückgefordert, wenn dadurch die Mindestdauer unterschritten wird.

Stipendienleistungen

Das Erasmus+ Programm ist in Projekte unterteilt, die von den teilnehmenden Hochschulen für jedes Jahr neu beantragt werden. Die Fördersätze werden durch die Nationale Agentur des DAAD für jedes Projekt neu festgelegt und sind z.T. von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Im Projekt 2016 und 2017 konnten die Hochschulen die Fördersätze für Studienaufenthalte (im Rahmen einer vorgegebenen Bandbreite) für die drei geltenden Ländergruppen selber festlegen. Ab dem Projekt 2018 wurden die Förderraten durch die NA DAAD auf nationaler Ebene festgelegt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen. Gleichzeitig wurde die Aufteilung der Ländergruppen durch die Europäische Kommission verändert.

Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner des Akademischen Auslandsamts, um zu erfahren, aus welchen Projektmitteln Ihr Auslandsaufenthalt gefördert werden kann und wie hoch die finanzielle Förderung in Ihrem Fall wäre.

Verpflichtende Sprachtests und Sprachunterstützung

Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehören im EU-Programm Erasmus+ (2014 – 2020) zu den leitenden Zielen. Die Europäische Kommission stellt Erasmus+ Geförderten die Online-Sprachunterstützung OLS zur Verfügung, damit diese ihre Kenntnisse der jeweiligen Arbeits- und /oder Landessprache verbessern. Die Online-Sprachunterstützung umfasst zwei verpflichtende Sprachtests (einer vor Beginn der Mobilität und der zweite zum Ende der Mobilität) sowie einen Sprachkurs. https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-mit-programmlaendern-ka103/ols/de/47501-online-sprachunterstuetzung-online-linguistic-support/ 

Erasmus+ Studentencharta

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.

Berichtspflicht

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z.B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.   

Auslands-BAfög: Ein Antrag kann sich auch für Studierende lohnen, die keinen Anspruch auf Inlands-BAfög haben! mehrweniger

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Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Auslandssemester nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen. https://www.bafög.de/de/ausland---studium-schulische-ausbildung-praktika-441.php 

Wer im Inland BAföG bekommt bzw. dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat, kann wahrscheinlich auch im Ausland mit einer Förderung rechnen. Wer dagegen aus der Förderung dem Grunde nach herausgefallen ist, z.B. wegen eines zu späten Fachrichtungswechsels, erhält – natürlich – auch im Ausland kein Geld vom Staat. Zahlt das BAföG-Amt nur deshalb im Inland kein BAföG, weil die Eltern zu viel verdienen, so kann sich ein Antrag auf Auslands-BAföG dennoch lohnen. Die Förderbeträge sind nämlich höher als im Inland – vor allem, wenn auch Studiengebühren zu zahlen sind –, sodass es durchaus sein kann, dass bei der Einkommensanrechnung auf den Bedarf ein Förderbetrag übrig bleibt.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://www.bafoeg.bmbf.de.

Die Antragsfrist ist 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts!

Sonja Fehr (derzeit in Elternzeit)
Dipl.-Ing. (FH) Sonja Fehr (derzeit in Elternzeit)

Betriebsleitung Akademisches Auslandsamt

T. +49 7472/951-208
F. +49 7472/951-200
M.fehr@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 024.2, Südflügel

Tanja Münch
Tanja Münch

Akademisches Auslandsamt, Betreuung Incomings, Auslands-BAföG

T. +49 7472/951-285
F. +49 7472/951-200
M.muench@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 024.2, Südflügel