Hochschulfinanzierungsvereinbarung: Land gibt Hochschulen Planungssicherheit bis 2025
Veröffentlicht am: 01. April 2020
Alle 21 Rektorinnen, Rektoren und Präsidenten der staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften haben heute die Hochschulfinanzierungs-vereinbarung II (HoFV II) unterzeichnet. Diese bringt den HAW vor allem deutlich mehr Planungssicherheit und ist Ausdruck für die Anerkennung ihrer Leistungen in den vergangenen Jahren und die Bedeutung der HAW, ihrer Lehrangebote, der Forschung und des Transfers zur Bewältigung der gewaltigen Zukunftsaufgaben.
In einem gemeinsamen Kraftakt und noch neben dem Corona-Krisenmanagement konnten sich alle Hochschularten mit dem Finanz- und Wissenschaftsministerium über die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen für die kommenden fünf Jahre einigen. Die Vereinbarung wurde heute digital von den Rektorinnen, Rektoren und Präsidenten der Hochschulen unterzeichnet und kann damit am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Anerkennung für geleistete Auf- und Ausbauarbeit sowie Stärkung von Zukunftsaufgaben
Die Hochschulvereinbarung II ist nicht nur eine Anerkennung für die geleistete Auf- und Ausbauarbeit der Hochschulen der letzten Jahre. Die finanzielle Stärkung durch das Land bedeutet zudem die Sicherung und Stärkung drängender Zukunftsaufgaben an allen Hochschulen: So gewährleisten Hochschulen durch ihre Lehre und Forschung, dass ihre Absolventinnen und Absolventen über Fachwissen, Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen verfügen, um sie zu professionellem Handeln für die gewaltigen Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft, wie z.B. für die Digitalisierung aller Lebensbereiche und für die Folgen des Klimawandels, zu befähigen.
„Der Abschluss der Finanzierungsvereinbarung ist ein klares Signal an die Gesellschaft und unsere Wirtschaft, dass die Hochschulen auch nach der Krise zum Wohle des Landes handlungsfähig bleiben und ihren wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft leisten können“, erklärt Bastian Kaiser, Vorsitzender der HAW-Rektorenkonferenz.
Für die HAW bedeutet die Hochschulfinanzierungsvereinbarung II konkret
- die dauerhafte Absicherung bisher befristet finanzierter Leistungen,
- Dynamisierung der Grundfinanzierung um insgesamt 3 Prozent pro Jahr, Zur Abfederung der Inflationsentwicklung und unter Einbeziehung und Übernahme der steigenden Personalkosten,
- jährliche zusätzliche Mittel von rd. 17 Mio. Euro im Jahr 2021, anwachsend auf rd. 25,4 Mio. Euro im Jahr 2025.
Die HAW hatten sich insbesondere für die nachholende Ertüchtigung ihrer Infrastruktur und deren weiteren Entwicklung zwar mehr erhofft, danken der Landesregierung aber ausdrücklich für dieses deutliche Signal, zudem auch die große Einigkeit aller Hochschularten während der rund einjährigen Verhandlungen beigetragen haben dürfte.
Dieses Ergebnis ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise ein wichtiger landespolitischer Erfolg: Wissenschaft, Forschung, Kultur und Hochschullehre sind wichtige Impulsgeber im Land und in die Regionen. Sie werden nach der Krise noch mehr gebraucht als ohnehin schon – das hat sich auch nach der Finanzkrise 2008 deutlich gezeigt.
„Unser ausdrücklicher Dank gilt auch den Abgeordneten fast aller Fraktionen des Baden-Württembergischen Landtags, mit denen wir in einem offenen, konstruktiven Austausch stehen“, betont Benjamin Peschke, Geschäftsführer der Rektorenkonferenz.
Dieser Austausch, vermutet der HAW-Vorstand, hat maßgeblich zur besseren Wahrnehmung der HAW, ihrer Leistungen und ihrer Bedeutung beigetragen.