HAW in BW bedauern die Entscheidung des Bundesrats die Bezeichnungen Bachelor und Master im Kontext der beruflichen Bildung zu verwenden
Veröffentlicht am: 09. Dezember 2019
Mit dem diesjährigen Gast der Herbsttagung, dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Peter-André Alt, diskutierten die HAW-Rektorinnen und -Rektoren über die aktuelle Lage in der Bundespolitik und die Entwicklung in anderen Ländern
Europaweit werden die Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master ausschließlich im akademischen Kontext verwendet. Deutschland geht nun mit der Einführung des Bachelor und Master Professional einen Sonderweg, den die Hochschulen in Baden-Württemberg einhellig ablehnen. Für seine klare Haltung und Linie zu diesem Thema hat der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Peter-André Alt Lob und Anerkennung auf der Herbsttagung der HAW-Leitungen geerntet. Er berichtete, dass verschiedene Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden sich geschlossen gegen die Einführung der neuen Bezeichnungen ausgesprochen hätten. Eine Aufwertung der beruflichen Bildung, die international hoch angesehen ist, würde mitnichten erreicht werden, sondern die Verwirrung über die Abschlussbezeichnungen auch über die Grenzen Deutschlands hinaus noch erhöht. Aus diesem Grund dankte Herr Professor Alt auch ausdrücklich für die Initiative der baden-württembergischen Landesregierung im Bundesrat, der aber die Mehrheit der Länder nicht folgen wollte.
Als Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die die Interessen aller Hochschulen in Berlin vertritt, ist Professor Alt nicht nur nah am bundespolitischen Geschehen, sondern hat zudem einen guten Überblick über die jeweilige Lage in den Bundesländern sowie über deren unterschiedliche Planungen. In diesem Kontext berichtete er über die Umsetzungsmodalitäten des Zukunftsvertrags „Studium und Lehre stärken“ der Bundesregierung und über die unterschiedliche Auslegung in den Ländern. Professor Alt mahnte die Länder und damit auch Baden-Württemberg die Bundesmittel dauerhaft und auf transparentem Wege in die Grundfinanzierung der Hochschulen fließen zu lassen. Wettbewerbliche Verfahren und befristete Programme mit engen Zweckbindungen seien dabei nicht zielführend und vom Bund, aus der Sicht von Professor Alt, auch nicht vorgesehen.