Prüfungen finden in der Regel in einem Prüfungskorridor von ca. 2 bis maximal 4 Wochen nach Vorlesungsende des jeweiligen Semesters statt .

Alle wichtigen Informationen dazu werden Ihnen zu Beginn Ihres Studiums vermittelt. Außerdem wird Ihnen die Studien- und Prüfungsordnung ausgehändigt, in der Sie alle Regelungen zu diesem und anderen wichtigen Themen finden.

Die Einschreibung in ein Fachsemester gilt als Anmeldung zu den diesem Semester zugeordneten Studien- und Prüfungsleistungen. Eine Abmeldung ist bis zu einer Frist (s.u.) möglich, empfiehlt sich aber nicht immer. Im Studierendensekretariat werden Sie dazu gerne persönlich beraten.

Die Teilnahme an Prüfungen ist nur mit Vorlage des Studierendenausweises oder ersatzweise einem Lichtbildausweis möglich.

Wichtige Hinweise zum Thema Prüfung mehrweniger

  1. Anmeldung zu Prüfungen
     1.1 Automatisch
     zu allen regulär im Semester stattfindenden Prüfungen
     1.2 Mit Formular bis zur Frist
     zu außerplanmäßigen Wiederholungsprüfungen
  2. Rücktritt von Prüfungen
     2.1 Ohne Angabe von Gründen
     durch Abmeldung bis zur Frist mit Formular
     Vorsicht: Sie haben dann Fristüberschreitungen (s. Kapitel 5.1) evtl. selbst zu vertreten. Wir  empfehlen deshalb keine Abmeldung im 1.+2. Semester!
     2.2 Aus triftigem Grund
     Triftige Gründe können z.B. sein: Krankheit, Sonstiges
     Der Antrag muss unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) gestellt werden
     Die vorgebrachten Gründe müssen glaubhaft gemacht werden
     Der Rücktritt muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden
     Rücktritt aufgrund Krankheit nur mit Formular (s.u.)
     Wichtig: Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.
     Hinweis: Chronische Erkrankungen, Dauerleiden, Prüfungsangst, Prüfungsstress u.Ä. sind im  rechtlichen Sinne keine anerkennbaren Rücktrittsgründe!
     2.2.1 Vor der Prüfung
     …mit Antrag und Begründung (s.o.)
     2.2.2 Während der Prüfung
     …möglich, wenn die Prüfungsunfähigkeit erst in der Prüfung auftritt oder bekannt wird. Sie erklären dann Ihre Prüfungsunfähigkeit gegenüber dem Prüfer / der Prüferin oder der Aufsicht und begeben sich unmittelbar zum Arzt. (Antrag und Glaubhaftmachung mit Formular s.o.)
    2.2.3 Nach der Prüfung
     …nur bei verdeckter / unerkannter Prüfungsunfähigkeit möglich. Nachweis durch Formular und ärztliches Gutachten. Insbesondere für einen Rücktritt nach Bekanntgabe des Ergebnisses (z.B. in Verbindung mit einem Härtefallantrag, s. Kapitel 4) liegen die Anforderungen an die Begründung und Glaubhaftmachung (Formular+Gutachten) damit sehr hoch.
  3. Wiederholung von Prüfungsleistungen
    3.1 Wiederholungsmöglichkeiten
    Eine Wiederholung für jede Prüfung
    Drittversuch für zwei Prüfungen im Grundstudium
    Drittversuch für insgesamt maximal drei Prüfungen im gesamten Studium
    Kein Drittversuch bei Praxissemester und Bachelorarbeit
    3.2 Termin
    3.2.1 Reguläre Wiederholungsprüfung
     …zum nächsten regulär angebotenen Termin (z.B. Prüfung des Wintersemesters im nächsten Wintersemester; Ausnahme: Praxissemester)
    3.2.2 Außerplanmäßige Wiederholungsprüfung
     …auf Antrag in jedem Semester (Ausnahme: z.B. vegetationsbedingte Einschränkungen)
  4. Härtefallantrag
    Genehmigung eines Drittversuchs durch den Prüfungsausschuss (§14 Abs. 7 StuPO) Voraussetzungen:
    1) der Nachweis einer nicht selbst zu vertretenden, außergewöhnlichen Behinderung in der Wiederholungsprüfung (s. Kapitel 2.2.3)
    2) die bisherigen Studienleistungen lassen einen erfolgreichen Abschluss des Studiums erwarten
    3) der Antrag wurde unverzüglich (Innerhalb von drei Tagen) nach Bekanntgabe der Note in RoSi gestellt
    Hinweis: es gibt keinen Viertversuch (vgl. Kapitel 3.1)! Härtefallantrag nur bei nicht bestandenem Zweitversuch möglich
  5. Erlöschen des Prüfungsanspruchs
    5.1 bei Fristüberschreitung
    nach § 6 Abs. 3 StuPO i.V.m. § 32 Abs. 5 LHG gelten folgende Fristen für die Erbringung von Prüfungsleistungen:
    1) Prüfungen des 1. Semesters müssen im darauf folgenden Wintersemester erbracht sein
    2) Prüfungen des 2. Semesters müssen im darauf folgenden Sommersemester erbracht sein
    3) Prüfungen des Hauptstudiums müssen spätestens 10 Semester nach Studienbeginn erbracht sein 
    Ausnahme: Sie haben die Fristüberschreitung nicht selbst zu vertreten
    5.2 bei endgültig nicht bestandener Prüfungsleistung
    nach § 32 Abs. 5 Satz 2 LHG
  6. Rückstufung
    Sie dürfen Prüfungen des Hauptstudiums nur ablegen, wenn Sie aus dem Grundstudium höchstens 4 offene Leistungen haben (§ 23 Abs. 1 Satz 2 StuPO)
    Konsequenz: Ab 5 offenen Leistungen werden Sie automatisch nach dem 2. Semester in das 1. Semester zurückgestuft
    Vorsicht: Das bedeutet keine Fristverlängerung der in § 6 Abs. 3 StuPO festgesetzten Fristen (s. Kapitel 5.1)!
  7. Abgabefristen für Studienarbeiten/Referaten u.ä.
    Terminsetzung durch Dozent: Abgabe bis zum vereinbarten Termin
    Keine Terminsetzung vom Dozenten: Abgabefrist ist der letzte Tag im Semester (28./29.2. bzw. 31.8.) Vorsicht: verspätet abgegebene Leistungen müssen mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden (§ 12 Abs. 1 StuPO)
  8. Anerkennung von Prüfungsleistungen
    Bis zur Frist vor der entsprechenden Prüfung: Formular (s.u.) mit entsprechenden Nachweisen und Genehmigung vom betreffenden Fachdozenten an das Prüfungsamt
    Keine Frist bei Anerkennung von Wahlpflicht‐/Zusatzfächern
  9. Prüfungseinsicht
    Recht auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen besteht innerhalb eines Jahres nach Ablegen der Prüfungsleistung; Antrag mit Formular (Homepage) im Studierendensekretariat abzugeben Terminvereinbarung mit dem betroffenen Dozenten

Wichtige Termine und Fristen mehrweniger

  • Abmeldung von regulären Prüfungsleistungen:    
    Im Winter-/Sommersemester bis Tag vor der Prüfung.   
    Anträge samt Nachweisen beim Prüfungsamt abgeben.
  • Anerkennung von Prüfungsleistungen / Antrag auf Nachteilsausgleich / Anmeldung für nicht regulär angebotene Prüfungen / Wiederholungsprüfungen:       
    Im Wintersemester bis 30. November.       
    Im Sommersemester bis 30. April.   
    Achtung: Es handelt sich hierbei um eine Ausschlußfrist! Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!
  • Meldung über Auslandsaufenthalt mit Prüfungsabmeldung:
    Im Wintersemester bis Vorlesungsende WiSe.    
    Im Sommersemester bis Vorlesungsende SoSe.
Formulare

Infoseite der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - „AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium“ mehrweniger

StuPo / Modulhandbuch mehrweniger

Prüfungstermine

Bitte laufende Änderungen beachten!
Prüfungstermine - Schriftliche Prüfung
Prüfungstermine - Mündliche Prüfungen