Diskriminierung und sexuelle Belästigung

Die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg verpflichtet sich, ein Studien- und Arbeitsumfeld zu fördern, das von gegenseitigem Respekt und Chancengleichheit für alle Hochschulmitglieder geprägt ist. Diskriminierung und sexuelle Belästigung werden an der Hochschule unter keinen Umständen geduldet!  Alle Mitglieder sollen sich angstfrei und ohne Einschränkung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung zur Wehr setzen können.

WAS ist Diskriminierung? mehr weniger

Unter Diskriminierung werden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Ausgrenzungen und sachlich nicht begründbare Benachteiligungen verstanden, die Menschen aufgrund von Zuschreibungen oder (vermeintlichen) Zugehörigkeiten erfahren. Diese können direkt im Kontakt mit anderen (unmittelbare Diskriminierung) oder indirekt durch vermeintlich neutrale Verfahren, Regelungen oder Kriterien (mittelbare Diskriminierung) geschehen. Eine Benachteiligung ist also dann vorhanden, wenn Gleiches ungleich behandelt wird oder Personen mit ungleichen Voraussetzungen gleichbehandelt werden. Eine sexuelle Grenzverletzung stellt jedes sexuell geprägte Verhalten dar, das nicht erwünscht ist und als respektlos oder als übergriffig empfunden wird. Es äußert sich verbal, non-verbal oder physisch. Die Frage, ob es sich bei einem Sachverhalt um Diskriminierung handelt, entscheidet sich am Ergebnis. Die Absicht oder Motivation hinter einer Handlung oder Regelung ist dafür nicht relevant.

Diskriminierung kann sich wie folgt ausdrücken:

  • abfällige Bemerkungen über Aussehen, Verhalten oder Privatleben
  • anzügliche oder abwertende Witze
  • Benachteilung auf Grund der Diskriminierungsmerkmale
  • unerwünschte Berührungen
  • sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
  • unerwünschte Einladungen, Briefe oder E-Mails

Diskriminierungsmerkmale mehr weniger

Diskriminierungen lassen sich hinsichtlich der Merkmale, auf die sie sich beziehen, unterscheiden:

  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Identität
  • im Hochschulkontext auch: Familienstand/familiäre Verpflichtungen

Diese Merkmale werden als schützenswert betrachtet, da sie sich auf wesentliche Persönlichkeitsmerkmale beziehen und nicht beliebig geändert werden können.

An wen können Sie sich wenden? mehr weniger

Wenn Sie selbst Diskriminierung oder sexuelle Belästigung an der HFR erfahren oder miterlebt haben, zögern Sie nicht, diese zu melden! Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei dem erlebten um Diskriminierung handelt, beraten wir Sie gerne – auch anonym!

Sie können das untenstehende Formular nutzen, um den Vorfall anonym zu melden.

Zudem bieten wir Ihnen auch ein anonymes Erstgespräch an. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. Ohne Ihre Zustimmung werden keine weiteren Schritte unternommen!

Natürlich können Sie sich auch direkt an eine Ansprechperson wenden:

BEI DISKRIMINIERUNGEN ALLGEMEIN:

Annette Klaiber-Bächle
Annette Klaiber-Bächle

Bibliothek: Bestellwesen, Bucheinarbeitung, Zeitschriftenverwaltung, Ausleihverbuchung, Auskünfte, Fernleihe

T. +49 7472/951-214
F. +49 7472/951-200
M.klaiber-baechle@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 201, Westflügel

BEI SEXUELLER BELÄSTIGUNG:

Angela Siemonsmeier
Prof. Dr. Angela Siemonsmeier

Professur für Waldschutz und Risikomanagement; Gleichstellungsbeauftragte

T. +49 7472/951-273
F. +49 7472/951-200
M.siemonsmeier@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 324, Südflügel

Jan Springorum
Dipl.-Geogr. Jan Springorum

Forschungsreferent - Institut für Angewandte Forschung (IAF)

T. +49 7472/951-210
F. +49 7472/951-200
M.jan.springorum@dont-want-spam.hs-rottenburg.de

Raum: 111, Westflügel

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