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Marktstichprobe: Nur jedes zweite Holzbrikett erfüllt die Normvorgaben vollständig

Veröffentlicht am: 08. Oktober 2026

Wissenschaftler des Technologie- und Förderzentrums (TFZ) sowie der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (HFR) haben analysiert, ob bei den handelsüblichen Holzbriketts die Qualität nach DIN EN ISO-Norm eingehalten wird. Sie regelt unter anderem Parameter wie Heizwert, Aschegehalt und chemische Inhaltsstoffe. 

Bei den Stichproben wurde eine große Bandbreite bei den Brennstoffqualitäten festgestellt.

Für die Untersuchungen hatten die Forscher insgesamt 38 Holzbriketts aus dem deutschen Handel beschafft und analysiert. Die Einkäufe erfolgten in der Wintersaison 2022/2023. „Auf dem deutschen Markt sind einerseits Holzbriketts von sehr hoher Qualität erhältlich“, sagt Dr. Daniel Kuptz, der die Studie geleitet hat. Etwa 53 Prozent der untersuchten Holzbriketts erfüllten alle Anforderungen der höchsten Qualitätsklasse A1, die den gesetzlichen Vorgaben für das Verbrennen von Holzbriketts entspricht.

„Allerdings haben wir auch etliche Abweichungen von der Norm festgestellt“, so Kuptz weiter. Bei einigen Sortimenten wurden zu hohe Asche-, Stickstoff- oder Cadmiumgehalte festgestellt. Auch der für die DINplus-Zertifizierung geforderte Mindestwert der mechanischen Festigkeit wurde regelmäßig unterschritten. Heizwert und Wassergehalt hingegen entsprachen in allen Fällen den Normvorgaben nach DIN EN ISO 17225-3.

Die 5 wichtigsten Erkenntnisse: 

  • Viele erhältliche Holzbriketts sind von sehr hoher Qualität. Die gültige DIN EN ISO 17225-3 wird aber nur von ca. 53 % vollständig eingehalten. Für einige der untersuchten Briketts wäre eine Verbrennung in Kleinfeuerungsanlagen untersagt.
  • In fünf Fällen wurden mehrere Proben derselben Firmen untersucht, in Einzelfällen mit sehr hohen Schwankungen zwischen ihren Brennstoffchargen.
  • Eine Kennzeichnung der Brennstoffe als Normkonform oder mit einem DINplus-Zertifikat gab keine vollständige Garantie, dass diese Qualitätskriterien tatsächlich eingehalten werden.
  • Die Verbrennung reiner Rindenbriketts ist in privaten Feuerungen generell untersagt und Braunkohlebriketts sind in vielen Öfen nicht zugelassen. Ihr Einsatz führt zu hohen Emissionen. Trotzdem erfolgt die Bewerbung oft gezielt für den Gluterhalt.
  • Die Qualität der Kundeninformationen auf Verpackungen und Informationsblättern nahm im Jahr 2023 deutlich zu. Dieser Trend ist zu begrüßen.
     

Der ausführliche Bericht ist hier erhältlich: https://www.tfz.bayern.de/publikationen/berichte/406277/index.php