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Digitale Lehre an den Hochschulen erneut in Gefahr

Veröffentlicht am: 10. April 2017

Die Rektorenkonferenzen der Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Pädagogischen Hochschulen fordern die Kultusministerkonferenz und die VG Wort auf, sich zügig auf einen Rahmenvertrag zu einigen, der wie in der Vergangenheit eine Pauschalvergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in der digitalen Lehre vorsieht.

Wie sich in den schleppenden Verhandlungen andeutet, beabsichtigt die KMK auf Drängen der VG Wort erneut einen Rahmenvertrag mit Pflicht zur Einzelerfassung jeder Nutzung abzuschließen. Anders als im Herbst 2016 sollen für die Einzelerfassung nun Stellen in der Bibliothek eingerichtet werden, die die Meldung vornehmen. Eine Einzelerfassung bleibt jedoch weiter unzumutbar – die Hochschulen in Baden-Württemberg sprechen sich geschlossen gegen sie und für eine handhabbare Lösung im Umgang mit dem Urheberrecht in der Lehre aus.

„Der Aufwand der Einzelerfassung steht in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Vergütungen. Das Beharren der VG Wort auf bürokratischen Abrechnungsmechanismen schadet nicht nur den Interessen einer freien Forschung und Lehre, sondern schwächt letztlich auch die Position der von der VG Wort vertretenen Autorinnen und Autoren.“ so Prof. Dr. Bastian Kaiser von der Rektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg.

Die Hochschulen in Baden-Württemberg stellen fest, dass die laufenden Verhandlungen zwischen HRK, KMK und VG Wort ihr Ziel verfehlen, wenn erneut eine Pflicht zur Einzelfallerfassung etabliert wird. Die Lösung bleibt unbefriedigend und kann von den Hochschulen nicht umgesetzt werden. Als Konsequenz müssten die Angebote in der digitalen Lehre stark zurückgefahren werden, worunter die Studierenden leiden würden.

„Ein annehmbarer Rahmenvertrag muss eine pauschalisierte Abrechnung der Nutzung beinhalten. Nur so kann man auf der bestehenden Rechtsgrundlage zu einer Lösung kommen, die die Hochschulen annehmen können“ sagt Prof. Dr. Werner Knapp, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen, und weiter „Sollte die VG-Wort sich hier weiterhin stur stellen und die KMK das möglicherweise auch noch mittragen, bleibt den Hochschulen in Baden-Württemberg nur das Hoffen und Warten auf eine umfassende Neuregelung durch den Gesetzgeber. Wenn der vor kurzem in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf nicht beschlossen wird, der das Urheberrecht an die Anforderungen der Wissensgesellschaft angleichen soll, stehen die Lernplattformen an den Hochschulen vor dem Aus.“

„Der Aufwand, jeden einzelnen Textauszug mit Quellenangaben in einem elektronischen Semester- apparat an die Hochschulbibliothek zu melden, ist von den Hochschullehrerinnen und -lehrern wie auch von den Universitätsbibliotheken nicht leistbar. Daher wird das elektronische Angebot zwangsläufig zurückgefahren werden müssen, was unsere Studierenden entscheidend benachteiligt, für die die digitale Lehre ein selbstverständlicher Teil des Studiums ist“, sagte Prof. Dr. Wolfram Ressel, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten.