Bewerbungsfristen gelten trotz Streiks!
Veröffentlicht am: 06. Juli 2015
Bitte beachten Sie, dass die Ausschlussfrist 15.7. trotz des Streiks bei der Post gilt.
Sie sind für deren Einhaltung verantwortlich, d.h., Ihre Unterlagen müssen der Hochschule spätestens am 15.7. vorliegen.
Der Poststempel 14.7. reicht nicht aus!
- Sie können Ihre Unterlagen gerne bei der Zulassungsabteilung persönlich abgeben oder in den Briefkasten der Hochschule einwerfen.
- Sie können Ihre Unterlagen an die Zulassungsabteilung faxen. Faxnummer: 07472 951 226
- Ggf. greifen Sie auf andere Anbieter(innen) zur Versendung Ihrer Unterlagen zurück.
Die Übersendung gescannter Unterlagen per Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang.