Wir vertreten die Interessen der Beschäftigten der HFR gegenüber der Hochschulleitung
Die Grundlage unserer Tätigkeit bildet das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW).
Der Personalrat an einer Hochschule fungiert als ein wichtiges Bindeglied zwischen dem Hochschulmanagement und den Mitarbeitenden. Er arbeitet daran, ein produktives und faires Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Wissenschaft und Lehre gedeihen können.
Unsere Aufgaben:
- die Überwachung und Einhaltung geltender Gesetze,
- Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen,
- die Prüfung von Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten, und
- die Einbringung von Anträgen und Anregungen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen,
- partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenwirken mit der Dienststelle.
… zu unseren regelmäßigen Tätigkeiten zählen außerdem
- Ansprechpartner für Beschäftigte
- Personalratssitzungen, dienstagsvormittags
- Personalversammlungen, in der Regel halbjährlich
- Quartalsgespräche mit der Hochschulleitung
Unsere Rechte:
- Mitbestimmung und Beteiligung: Der Personalrat nimmt an wichtigen Entscheidungsprozessen teil, z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen oder Arbeitszeitregelungen. Insbesondere in Angelegenheiten der Mitbestimmung ist der Rat bei Änderungen gefordert.
- Beratung und Unterstützung: Der Personalrat berät und unterstützt die Mitarbeiter bei personalrechtlichen Fragen, wie Vertragsangelegenheiten, Gehaltsverhandlungen und Bewerbungsverfahren.
- Förderung von Arbeitsschutz und Gesundheit: Der Personalrat setzt sich für den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Hochschulangehörigen ein.
- Überwachung der Vorschriften: Der Personalrat überwacht die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und internen Richtlinien.
- Förderung der Gleichstellung: Der Personalrat arbeitet an der Förderung der Gleichstellung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Personalrat:
