Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.hs-rottenburg.net 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Die Inhalte der Webseite werden noch nicht in einfacher Sprache bereitgestellt.
  • Die Inhalte der Webseite werden nicht in Gebärdensprache bereitgestellt.
  • Für Video-Inhalte werden keine Audio-Deskriptionen und noch nicht umfassend Untertitel bereitgehalten.
  • Dokumente wie z.B. PDF-Dateien oder Power-Point-Präsentationen werden nicht barrierefrei bereitgestellt.
  • Einige Bereiche der Webseite weisen zu geringe Farbkontraste auf.
  • Bewegte Inhalte (Slider) sind nicht abschaltbar.
  • Teilweise fehlen Alternativen bzw. Alternativtexte für Bilder oder grafische Elemente bzw. Bedienelemente.
  • Links können unverständlich sein.
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte werden nicht ausgezeichnet.     

b) Unverhältnismäßige Belastung

Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung (nach §10 Absatz 2 L-BGG) ist oben Genanntes noch nicht umgesetzt. Wir sind bemüht, das umgehend zu verbessern.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.09.2020 erstellt.

Basis der Erstellung der Erklärung ist eine von der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg durchgeführte Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.09.2023 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an barrierefreiheit@hs-rottenburg.de mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an barrierefreiheit@dont-want-spam.hs-rottenburg.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Hochschule nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte/r

Telefon: +49 (0) 7 11 279-3358

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:

Telefon: +49 (0)711 279-3360
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49 (0)711 279-3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.