Onlinebewerbung

Bewerbungszeitraum für das Sommersemester 2024
  • B.Sc. Erneuerbare Energien und M.Sc. Forstwirtschaft: 13. November bis 15.01.2024
  • Für die anderen Studiengänge ist erst wieder eine Bewerbung zum Wintersemester 2024/25 möglich! (Bewerbungszeitraum: Anfang Mai bis 15. Juli)

Erläuterungen zum Zulassungsantrag mehrweniger

  1. Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn alle für die Vergabe notwendigen Unterlagen und Angaben vollständig und fristgerecht bis zum Bewerbungsschluss (15. Juli / Ausschlussfrist!) auf der Uploadseite im Bewerbungsportal hochgeladen sind. 
  2. Die Angabe einer Telefonnummer und der E-Mail Anschrift ist freiwillig. 
  3. Bitte Hochschulzugangsberechtigung vollständig inkl. Deckblatt hochladen.
  4. Ebenso ist ein Nachweis über den erbrachten Orientierungstest (ausschließlich bei: www.was-studiere-ich.de) hochzuladen.
  5. Berufsausbildungs- und Tätigkeitsnachweise werden nur bis zum Tage ihres Ausstellungsdatums anerkannt. Darüber hinausgehende Zeiträume müssen durch neue Bescheinigungen nachgewiesen werden. Diese Nachweise sind bei der Immatrikulation (Einschreibung) vorzulegen. Berufsabschlüsse wirken sich nur dann Wartezeit erhöhend aus, wenn sie bis zu den Bewerbungsstichtagen erbracht und nachgewiesen sind.
  6. Nachweis über ein Vorpraktikum: Zurzeit wird in keinem Studiengang ein Vorpraktikum gefordert. Für den Studiengang Forstwirtschaft wird aber ausdrücklich und eindringlich empfohlen, ein Vorpraktikum bei einem staatlichen, kommunalen oder privaten Forstamt / Forstbetrieb / Forstrevier abzuleisten.
  7. Deutsche, die eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen
    a) dieses Zeugnis sowie eine Übersetzung in die deutsche Sprache in beglaubigter Fotokopie oder beglaubigter Abschrift und
    b) eine Bescheinigung des Oberschulamtes Stuttgart, Breitscheidstr. 42, 70176 Stuttgart, über die Gleichwertigkeit der Vorbildung mit Berechnung der Durchschnittsnote beifügen. 
  8. Ausländische und staatenlose Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen
    a) dieses Zeugnis sowie eine Übersetzung in die deutsche Sprache in beglaubigter Fotokopie oder beglaubigter Abschrift und
    b) das Zeugnis des Studienkollegs für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg (https://www.htwg-konstanz.de/en/academics/center-for-international-students-konstanz/start-page), Brauneggerstr. 55, 78462 Konstanz über die bestandene Deutsch- bzw. Feststellungsprüfung in beglaubigter Fotokopie oder beglaubigter Abschrift beifügen. 

Erläuterungen zum Zulassungsverfahren - Zulassungssatzung mehrweniger

  1. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem zulassungsbeschränkten Studiengang gemäß HZVO in der jeweils neuesten Fassung, derzeit i.d.F. vom 2. Dezember 2019 (GBl. S. 489). 
  2. Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die
    • Ihre Dienstpflicht (Bundeswehr, Zivildienst) oder eine Dienstpflicht auf Zeit (maximal drei Jahre) erfüllt haben oder
    • eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer geleistet haben oder
    • das freiwillige soziale Jahr geleistet haben oder
    • das freiwillige ökologische Jahr geleistet haben oder
    • ein Kind oder einen pflegebedürftigen Verwandten bis zu drei Jahren betreut haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeiten im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt spätestens für das zweite nach dem Dienstende durchgeführte Vergabeverfahren. 
  3. Ein Härtefall gem. § 24 HZVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. fachärztliches Gutachten) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Gründe, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern oder Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eines Elternteiles oder sonstiger Verwandter ist normalerweise keine ausreichende Begründung für einen Härteantrag.

Zulassungssatzung:

Datenschutzrechtliche Hinweise

  • Bezüglich ihrer Registrierung bei hochschulstart.de beachten sie bitte die dort hinterlegten Datenschutz-Informationen.
  • Ihre Bewerbung auf einen Bachelor-Studiengang der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg erfolgt durch die Erfassung der für die Vergabe von Studienplätzen maßgeblichen Bewerbungsbestandteile im Hochschulstartportal. Für eine abschließende Speicherung der erfassten Bewerbungsdaten zum Zwecke der Übertragung zur Hochschule ist die Zustimmung bei der Einverständniserklärung notwendig. 
  • Die Hochschule gleicht in regelmäßigen zeitlichen Abständen ihre bei Hochschulstart.de gespeicherten mit dem lokalen Bewerbungsportal der Hochschule ab.
  • Die im Zulassungssystem der Hochschule hinterlegten Daten werden nach der Teilnahme am Vergabeverfahren noch 1 Semester ausschließlich für statistische Zwecke gespeichert. Anschließend werden die elektronisch vorliegenden Daten vollständig aus dem Zulassungssystem gelöscht.
Simone Herrmann
Dipl.Verw.-Wirtin (FH) Simone Herrmann

Leitung Studierendenverwaltung; Prüfungsamt

T. +49 7472/951-225
F. +49 7472/951-226
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