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Doppelhaushalt legt Grundlagen für die Hochschulfinanzierung bis zum Jahr 2025

Veröffentlicht am: 20. Dezember 2019

Lob für die neue Planungssicherheit und Sorgen wegen struktureller Unterfinanzierung prägen die Reaktion der HAW

Logo: Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg e.V. (HAW BW e.V.)

Mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2020/21 hat der Landtag auch die finanziellen Rahmenbedingungen für den neuen Hochschulfinanzierungsvertrag mit einer Laufzeit bis 2025 gesetzt. Die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) loben ausdrücklich die deutlich höhere Planungssicherheit, machen aber zugleich auf die weiterhin bestehenden strukturellen Defizite aufmerksam.

Durchaus differenziert fällt das Urteil der HAW-Rektorenkonferenz auf den vom Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt für die beiden kommenden Jahre aus:

Für den Hochschul- und Wissenschaftsbereich haben die Beschlüsse weiterreichende Folgen, da sie die Grundlage für den Hochschulfinanzierungsvertrag II (HoFV II) mit einer Laufzeit bis 2025 darstellen. Der Vorstand der HAW-Rektorenkonferenz lobt ausdrücklich, dass es Parlament und Regierung gelungen ist, die befristeten Finanzierungsanteile in dauerhafte Ressourcen umzuwandeln. Als besonders wichtig und erfreulich wird auch hervorgehoben, dass dies in einem einzigen Schritt zum 1. Januar 2021 erfolgen wird. Das sorge für ein hohes Maß an Planungssicherheit, sichere die Arbeit und Erfolge der vergangenen Jahre und helfe gerade den HAW, die zuletzt enorm gewachsen sind.

Ebenso freuen sich die HAW-Verantwortlichen darüber, dass dieser nunmehr sichere Finanzierungssockel um jährlich drei Prozent dynamisiert und damit die zu erwartenden Personalkostensteigerungen getragen werden. Übrig verbleiben noch rd. 1,3 Prozent der Steigerung als frisches Geld in der Grundfinanzierung. Diese Maßnahme wird sich insbesondere langfristig positiv auf die Finanzlage der HAW auswirken.

Andererseits bedauern die HAW-Vertreter, dass diese Planungssicherheit zunächst auf der aktuellen, strukturellen Unterfinanzierung basiert und es leider nicht gelungen ist, ausreichend die erforderlichen zusätzlichen Mittel in den Hochschul- und Wissenschaftsbereich zu bringen, um die bestehenden strukturellen Lücken möglichst rasch zu schließen.

Bastian Kaiser, Vorsitzender der HAW-Rektorenkonferenz betont,

„Die Hochschulen und die Wissenschaft müssen so auskömmlich finanziert werden, dass sie den berechtigten Erwartungen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden können. Davon sind wir nun noch ein ganzes Stück entfernt.

Von den gemeinsamen vorgetragenen Zusatzbedarfen aller Hochschularten von mindestens 1.000 Euro jährlich für jede Studentin und jeden Studenten kann das Land mit den jetzt erzielten Ergebnissen für die rd. 100.000 Studierenden an staatlichen HAW im ersten Jahr 2021 etwa 260 Euro decken und rund 640 Euro im Jahr 2025.

„Das bedeutet, dass wir nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts nicht in unserem Bemühen nachlassen dürfen, gemeinsam mit dem Ministerium, dem Parlament und anderen Partnern weiter um die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen zu ringen“, erklärt Gerhard Schneider, Vorstandsmitglied der HAW-Rektorenkonferenz. „Davon wird die Leistungsfähigkeit der HAW für die Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen Digitalisierung, Klimawandel, Energie- und Mobilitätswende sowie die demographischen Veränderungen abhängen.“

Doch auch die Arbeit am Vertragswerk des HoFV II ist noch nicht abgeschlossen. In den kommenden Wochen sollen im Dialog zwischen den Hochschulvertretern und der Landesregierung die Details der Vereinbarung sowie die genaue Umsetzung der Finanzbeschlüsse erarbeitet werden. Aus Sicht der Hochschulen ist das primäre Ziel dabei, die Transaktionskosten von der bisherigen zur neuen Finanzierung so zu minimieren, dass nicht weitere Mittel und Möglichkeiten verlorengehen.