Erläuterungen zum Zulassungsverfahren

1. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem zulassungsbeschränkten Studiengang gemäß HVVO in der jeweils neuesten Fassung, derzeit i.d.F. vom 13.01.2003 (W.,F.u.K. 1998, S. 213 ff).

 

2. Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die
- Ihre Dienstpflicht (Bundeswehr, Zivildienst) oder eine Dienstpflicht auf Zeit (maximal drei Jahre) erfüllt haben oder
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer geleistet haben oder
- das freiwillige soziale Jahr geleistet haben oder
- das freiwillige ökologische Jahr geleistet haben oder
- ein Kind oder einen pflegebedürftigen Verwandten bis zu drei Jahren betreut haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeiten im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt spätestens für das zweite nach dem Dienstende durchgeführte Vergabeverfahren.

 

3. Ein Härtefall gem. § 12 HVVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. fachärztliches Gutachten) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Gründe, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern oder Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eines Elternteiles oder sonstiger Verwandter ist normalerweise keine ausreichende Begründung für einen Härteantrag.

 

4. Hochschulvergabeverordnung (HVVO) § 6 Abs. 1 und 5:
Zunächst wird nur über die Hauptanträge entschieden. Die dann noch verfügbaren Studienplätze werden in Nachrückverfahren vergeben. Darin wird zunächst nur berücksichtigt, wer den Studiengang als Hauptantrag genannt hat. Danach noch verfügbare Studienplätze werden an Personen vergeben, die den Studiengang als Hilfsantrag genannt haben.

 

Sie können sich mit nur einem Hauptantrag bewerben – falls gewünscht zusätzlich
noch mit einem Hilfsantrag!
 

Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, Schadenweilerhof, 72108 Rottenburg, Tel. +49 (0)7472/951-0
 

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