Studiengebühren

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 21. Dezember den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren verabschiedet. Bislang müssen die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge - das sind weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einem Bachelor-Studiengang aufbauen - pro Semester 500 Euro bezahlen.

 

Diese Gebühren werden ab dem Sommersemester 2012 nicht mehr erhoben. Künftig zahlt das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird. Die Hochschulen müssen diese Qualitätssicherungsmittel zweckgebunden für Studium und Lehre verwenden, zum Beispiel für zusätzliches Lehrpersonal, für besseren Service in Bibliotheken oder für die Anschaffung für Lernmaterial. Alle Maßnahmen, die aus diesen Mitteln finanziert werden, sind kapazitätsneutral. Das bedeutet: Die Qualitätssicherungsmittel führen nicht zu einer höheren Anzahl von Studierenden, sondern zu einer höheren Qualität in Studium und Lehre. Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel wird im Einvernehmen mit den Studierenden entschieden.

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