www.hs-rottenburg.net  -  Donnerstag, 17. Mai 2012
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Bewerbungsinformationen

Wichtige Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Bei Bewerbung um einen Studienplatz in einem Bachelorstudiengang (= erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss), ist ein Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren zu erbringen. Als entsprechender Nachweis gilt ausschließlich die Teilnahmebestätigung über den Selbsttest zur Studienorientierung unter

 

www.was-studiere-ich.de.

 

 

Derzeit gilt:

 

Voraussetzungen
Angeboten werden die Bachelor Studiengänge Forstwirtschaft, BioEnergie, Holzverwendung - Holzverwertung, Naturraum- und Regionalmanagement und Ressourcenmanagement Wasser.
Voraussetzung für die Zulassung an der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife oder dem entsprechende Abschlüsse). 

 

Für die Zulassung zum Bachelorstudiengang Forstwirtschaft wird ab Wintersemester 2011/12 kein Nachweis über ein Vorpraktikum mehr erforderlich sein.
Es wird aber ausdrücklich und eindringlich empfohlen, ein Vorpraktikum bei einem staatlichen, kommunalen oder privaten Forstamt/Forstbetrieb/Forstrevier abzuleisten.

 

Anmeldefristen
Die Zulassung zum Studium ist einmal jährlich und zwar immer zum Wintersemester, Anmeldeschluss ist immer der 15. Juli. Dies ist eine Ausschlussfrist.
Anträge auf Zulassung zum Erstsemester, einschließlich der für die Vergabe relevanten Unterlagen (Zeugnis), müssen deshalb spätestens jeweils zum 
15. Juli 
eines Jahres bei der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg eingegangen sein. 

Fällt die Ausschlussfrist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, so verlängert sich das Ende der Ausschlussfrist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktags (s. § 31 Absatz 3 Satz 2 LVwVfG).


Zulassung
Bachelor Studiengang Forstwirtschaft, Bachelor Studiengang BioEnergie, Bachelor Studiengang  Holzverwendung - Holzverwertung, Bachelor Studiengang Naturraum- und Regionalmanagement und Bachelor Studiengang Ressourcenmanagement Wasser 

 

Die Daten aller Bewerber, die sich im Hauptantrag für den Studiengang Forstwirtschaft bewerben, werden in einer Rangliste sortiert. Gibt es mehr Bewerber als Studienplätze (92), werden aus dieser Rangliste 90 % der Studienplätze nach der Verfahrensnote, 10 % der Studienplätze nach den Wartesemestern vergeben.Ebenso werden die Daten aller Bewerber, die sich im Hauptantrag für den Studiengang BioEnergie, Holzverwendung - Holzverwertung oder Ressourcenmanagement Wasser bewerben, in einer Rangliste sortiert. Gibt es mehr Bewerber als Studienplätze (35) werden die Studienplätze nach den oben genannten Quoten vergeben.
Zunächst wird nur über die Hauptanträge entschieden. Die dann noch verfügbaren Studienplätze werden in Nachrückverfahren vergeben. Darin wird zunächst nur berücksichtigt, wer den Studiengang als Hauptantrag genannt hat. Danach noch verfügbare Studienplätze werden an Personen vergeben, die den Studiengang als Hilfsantrag genannt haben.

Sie können sich mit nur einem Hauptantrag bewerben – falls gewünscht zusätzlich noch mit einem Hilfsantrag.


Hinweise für ausländische Bewerber
Ausländische Studierende benötigen für die Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg die Zugangsberechtigung des Ausländerstudienkollegs Konstanz (ASK). Eine Ausnahme besteht für Teilnehmer an einem EU-Bildungsprogramm oder einer anderen anerkannten Hochschulkooperation. Die benötigten Unterlagen für die Zugangsberechtigung sind unter folgender Adresse erhältlich: 

 

Studienkolleg Konstanz „Center for international Students“
Brauneggerstr. 55
D 78462 Konstanz 
Tel.: ++49(0)7531/206-361 oder -362

http://www.htwg-konstanz.de/Auslaenderstudienkolleg-ASK.107.0.html

 

Falls Sie Fragen oder Probleme haben, können Sie sich jederzeit an das Auslandsamt der HFR wenden:

 

Prof. Stefan Ruge     
Leiter des Akademischen Auslandsamtes
 
Hochschule für Forstwirtschaft Rottenbug  
Schadenweilerhof     
72108 Rottenburg am Neckar   
Tel.: ++49(0)7472/951-233    
Fax: ++49(0)7472/951-200   
E-Mail: Ruge(at)hs-rottenburg.de
 

 

Voraussetzung für eine Einschreibung an der Hochschule ist der Nachweis über eine Krankenversicherung. Die Kosten hierfür belaufen sich derzeit auf ca. 50 Euro im Monat. Studenten aus EU-Ländern benötigen ein E 111 Formular, mit dem sie nachweisen können, dass sie über eine Krankenkasse ihres Heimatlandes versichert sind.

 

Die Lebenshaltungskosten belaufen sich pro Monat durchschnittlich auf rund 500 Euro. Um sich auf dem Rathaus anmelden zu können, wird der schriftliche Nachweis über die Deckung der Lebenshaltungskosten benötigt! Dies können Nachweise über Stipendien, Arbeitsentgelt, die Unterstützung der Eltern o. ä. sein.

 

Studenten aus EU-Ländern benötigen kein Visum. Für Studenten, die in eine Stadt der BRD ziehen, besteht eine Meldepflicht am Wohnort innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt oder bei der jeweiligen Ortsverwaltung eines Stadtteils. Studierende aus Nicht EU Ländern, die während des Studiums eine Arbeit aufnehmen möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis. Über die individuell geltenden Regelungen sollten sich die Studierenden bereits bei der Ausstellung ihrer Aufenthaltsgenehmigung informieren.

 


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