| Ethikum |

Was ist das ETHIKUM: Das ETHIKUM ist ein Zertifikat, das im Rahmen des Ethikprogramms an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften des Landes Baden-Württemberg verliehen wird. Das ETHIKUM dokumentiert, dass durch zusätzliche Leistungen während des Studiums folgende Qualifikationen erworben und/oder vertieft wurden:
Argumentieren: Die Regeln des Argumentierens zu kennen und ihre Wertungen, das heißt Zustimmung bzw. Kritik, argumentativ darlegen zu können.
Bewerten, Entscheiden und Urteilen: Wertbehauptungen zu prüfen und sich begründet anzuschließen bzw. zu distanzieren und Probleme des privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Lebens unter ethischen Gesichtspunkten beurteilen zu können.
Kommunikation, Interdisziplinarität und Moderation: Sich mit gesellschaftlichen Gruppen zu verständigen, die von den Folgen des beruflichen Handelns betroffen sind und mit angrenzenden wissenschaftlichen Disziplinen kommunizieren und kooperieren zu können. Interessenkonflikte zu erkennen, zu moderieren und zu deren Lösung bzw. zu einem Konsens oder Kompromiss beizutragen.
Folgen abschätzen und Nachhaltigkeit verstehen: Die Folgen des beruflichen Handelns in der natürlichen und sozialen Umwelt abschätzen zu können und Methoden der Ethik und Technikfolgenabschätzung anzuwenden.
Wie erwerbe ich das ETHIKUM: Das Zertifikat kann an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften des Landes erworben werden. Es wird vom Referat für Technik- und Wissenschaftsethik des Landes / RTWE
(www.rtwe.de/lehre/ethik.html) in Abstimmung mit dem Ethikbeauftragten der Hochschule ausgestellt. Es gelten folgende “Spielregeln“:
Jeder Studierende, der dieses Zertifikat erwerben möchte, muss im Laufe seiner Studienzeit mindestens drei Lehrveranstaltungen aus dem Themenfeld Ethik und Nachhaltige Entwicklung besuchen und diese jeweils mit einer benoteten Leistung abschließen.
Ab drei benoteten Scheinen und mindestens 100 Ethikpunkten (EP) wird das Zertifikat ETHIKUM ausgestellt.
An der HFR können in den einzelnen Studiengängen jeweils 2 Module aus den Pflichtcurricula angerechnet werden, zusätzlich ist ein benoteter Ethikgrundkurs (dies sind auch Online-Angebote des rtwe) zu wechselnden Themen zu besuchen.
Für den Studiengang Forstwirtschaft: Modul 6 (Umwelt- und Naturschutz, Planungs-prozesse, 30 EP) und Modul 9 (Waldpädagogik, 20 EP).
Für den Studiengang Ressourcenmanagement Wasser: Modul 10 (Biologischer Umweltschutz, 25 EP) und Modul 22 (Umweltökonomie – Umweltsystemanalyse, 25 EP)
Für den Studiengang BioEnergie: Modul 5 (Umsetzung von Energiekonzepten, 30 EP) und Modul 10 (Technikfolgenabschätzung und Ökobilanzierung, 20 EP)
Ethikpunkte gibt es weiterhin für einzelne Leistungen nach Programm oder/und in Absprache mit dem Ethikbeauftragten. Beispiel zum Erwerb von Ethikpunkten:
- Besuch einer hochschulöffentlichen Vortrags oder Vorlesung = 1 EP
- schriftliches Protokoll zu dieser Veranstaltung = 1 EP
- Anfertigen einer zusätzlichen Studienarbeit 2-20 EP
- Teilnahme an ganztägigen außercurricularen Angeboten 5 EPVeranstaltungen, die für den Erwerb des ETHIKUMS gewertet werden können, müssen nicht zwingend an der HFR stattfinden. Auch geeignete Angebote an anderen Hochschulen (z.B. Universität Tübingen, Hochschulen Reutlingen, Nürtingen, Albstadt-Sigmaringen) können hierfür besucht werden.
Es obliegt dem Studierenden, in geeigneter Form den Nachweis für den Besuch der Veranstaltung zu erbringen (Teilnehmerliste, Unterschrift des Veranstalters, Note, Bescheinigung etc.). Es empfiehlt sich die angeboten Dokumentationsliste zu benutzen
Weitere Auskünfte über den Ethikbeauftragten der HFR (Prof. Dr. Rainer Luick,
e-mail: luick(at)hs-rottenburg.de) und an dieser Stelle.


